Montag, 22. Juni 2015


Der rechtlich technische Weg in die Freiheit und Souveränität

Die BRD ist eine Besatzungsverwaltung (siehe GG Art. 120) um Ordnung im Verwaltungsgebiet nach dem Krieg zu schaffen, und daran hat sich bis heute nichts geändert.

Das deutsches Reich, wird von der BRD-Verwaltung als Deutschland (3. Reich) in seinen Grenzen von 1937 angesehen und verwaltet, und sieht sich als dessen Rechtsnachfolger. Dies zeigt sich auch in der fortgesetzten Anwendung Nationalsozialistischer Gesetze.
Das sogenannte 3. Reich bitte nicht verwechseln mit dem Deutschen Kaiserreich (2.Reich), mit seinen 25+1 Bundesstaaten.
Der Begriff Deutsches Reich ist die völkerrechtlich korrekte Bezeichnung für einen Staatenbund, wie er 1871 gegründet wurde. Dieses Völkerrechtsobjekt als Staatenbund existiert weiter, ist jedoch vorübergehend nicht handlungsfähig.
Das sogenannte ,,dritte Reich'' hatte zudem keine staatsrechtliche Grundlage, es basierte auf der rechtswidrigen Außerkraftsetzung der verfassungsgemäßen Ordnung des Deutschen Reiches.

Somit stehen sich das Deutsche Reich und das ,,Dritte Reich'' völlig konträr bzw. feindlich gegenüber, und haben nichts miteinander zu tun.

Ich weiß nicht, dass wievielte Mal ich diese Rede Theo Waigels vor dem Bund des Vertriebenen angehört hatte, in der Weigel sagte: „..das deutsche Reich ist nicht untergegangen…“

Ja es existiert, aber wo und wie und warum?

Die Bundesstaaten im Stand von 1914/16 sind alle 25 + 1 rechtsfähig, nur aus Mangel an institutionalisierten Organen handlungsunfähig.
Das kommt davon, weil sich die Deutschen 1918/19 nicht in ihrer Heimath zurück meldeten und diese wieder herstellte, sondern sich in der Weimarer Republik zusammen rotteten um Republik zu spielen. Das Ergebnis kennt jeder, Republiken sind politische Rechtskreise mit freiwilligen Mitgliedern und statusgeminderten, entmachteten, entrechteten Bürgern. 
Wenn ein Volkssouverän sich in die Republik begibt und selbst auf seine Macht als Volkssouverän zu Gunsten der Gemeinschaft verzichtet, ist das ein bedenklicher Rückschritt.
Das Deutsche Kaiserreich kennt die Subsidiarität und das ist die Regierung von ganz unten, von der kleinsten staatlichen Einheit, der Familie / Gemeinde und dann nur bei Bedarf nach Oben. 
Das Deutsche Kaiserreich mit seinen unabhängigen Staaten als Bund, ist bis heute die freiheitlichste und beste Gesellschaftsordnung dieser Erde. Jeder der in Einheit und Freiheit leben will muß alle Ressourcen vereinen und die Erträge gleichmäßig verteilen und das kann nur ein Bund wie er 1871 proklamiert wurde. Werden die Gemeinden wieder handlungsfähig, dann werden es automatisch die Kreise und Provinzen sowie Städte und danach die Bundesstaaten sowie zum Schluß das Reich wieder. Dann können wir endlich den Ersten Weltkrieg beenden. Anders geht es nicht, denn man kann keinen 2. WK beenden den es nicht gegeben haben kann, weil der Erste Weltkrieg nicht mal beendet ist. Es war also ein Bruch des am 9. November 1918 geschlossenen Waffenstillstand, deshalb bleibt das Deutsche Reich wie es am 31.12.1937 bestanden hat und das man "GERMANY" per Definition nennt besatzt bis zur kompletten Auflösung. Es kann und darf nicht weiter existieren.

Das Schwierigste ist die echten Deutschen zu überzeugen, wieder einen rechtsstaatlichen Weg einzuschlagen, denn die meisten leben mit der Politik ganz passabel, schön wenn die Politiker als Art Regierung die wehrlosen anständigen Menschen plündert und es Nichtsnutzen und Taugenichtsen zu schenken nur damit sie die Politik legitimieren.
Das ist aber auch der Grund, warum Republiken und Politische Systeme immer im Krieg oder Revolution enden. Dann wird mal wieder ein wenig gelockert und langsam wieder versklavt. Frankreich hat nun seit 1792 die 5. Republik verschlissen und ruft nach der 6., wie kann man so blöd sein und nicht begreifen das es die Republik ist ..., das Problem??? Da muß man schon ganz schön gestört sein, wenn man nach über 220 Jahren immer wieder die gleichen Fehler macht.
Dazu mal das ansehen und vor allem auch verstehen.
https://www.youtube.com/playlist…
Republiken, Parteien, Politiker und Föderationen wie die USA oder UdssR gehören auf den Müllhaufen der Geschichte, deswegen waren die Deutschen um 1900 den anderen rund 250 Jahre im Voraus. Wenn wir also heute nach 1914 zurück gehen könnte man sagen "Zurück in die Zukunft", dann würden wir den Anderen immer noch 150 Jahre voraus sein.
robert von Hainsberg

Warum ist es jetzt dringend notwendig Gemeinden zu aktivieren ?
Heute gibt es keine Gemeinden oder Städte mehr. 
Es gibt nur Firmen. (Siehe Firmeneintragungen bei den internationalen Firmenregistern D&B, manta oder Hoppenstedt.) Diese Firmen unterliegen durch die handelsrechtliche Verwaltung der BRD dem Verein im Handelsrecht EU. Diese Gemeindefirmen (Gemeindeverwaltungen sind K.d.ö.R.) sind den strikten Anordnungen der übergeordneten Behörden ausgeliefert. Dadurch wird die hohe gewollte Verschuldung erschaffen.
Der weitere Weg dieser Gemeindeverwaltungen ist wie folgt vorgegeben:
Die Gemeinden und Städte ,in ihrer Firmenstruktur (K.d.ö.R.), haben oder wollen nach „Landesgesetz“ das sogenannte Doppik (KomDoppikLG) einführen. Diese Struktur ändert das System des Geldvermögens in ein imaginäres Eigenkapital und macht die Gemeindeverwaltung zu einer leeren Hülse, da alle Werte angefangen vom Kindergarten, der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, den Schulen usw. in fremde Hände übergeben werden sollen. Es wird das von den Einwohnern der Gemeinden und Städten erarbeitete Vermögen den Gemeinden und Städten entzogen.

Im Kgr. Preußen war die Eigenständigkeit der Gemeinden (GebietsKörperschaften) von der Regierung ausdrücklich gewünscht und in den Gemeindeverordnungen verankert. Die Bürger bestimmten eigenständig über ihre Belange. Durch das staatliche Prinzip der Subsidiarität im Königreich Preußen konnte der Staat nach der Verfassung Preußens von 1848/1850 kaum noch in die Belange der Gemeinden eingreifen. Das Geld der Gemeinde blieb ausschließlich in der Gemeinde. Schulden der Gemeinden waren in der damaligen Zeit so gut wie unbekannt. Es herrschte allgemeiner Wohlstand, wie man an den aus der damaligen Zeit zeugenden Gebäuden und Produkten heute noch sehen kann.

Das Buch der Gemeindeaktivierung:  http://workupload.com/file/fLvGyBNc


Das bedeutendste Datum seit dem Kriegende 1918 ist der 01. Oktober 1990.

Seinem Beginn mit der Kriegserklärung Österreich-Ungarns an Serbien am 28. Juli 1914 war das Attentat von Sarajevo vom 28. Juni 1914 vorausgegangen. Er endete mit dem Waffenstillstand von Compiègne am 11. November 1918.
Die Siegermächte im Ersten Weltkrieg waren Frankreich, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Königreich Italien. Die Triple Entente von 1907 umfasste nur Frankreich, Großbritannien und Russland. Italien trat erst 1915 der Entente bei. Russland war schon nach der Oktoberrevolution 1917 ausgeschieden.
Die USA betrachteten sich lediglich als assoziierte Macht der Triple-Entente, der sie nicht beigetreten waren. Die Entente siegte über die Mittelmächte und bestimmte die Pariser Vorortverträge.

Am 01. Oktober 1990 wurde der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (2. deutsches Reich 1871 - 1918) „2+4-Vertrag“ mit Erklärung vom 01. Oktober 1990 zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und-Verantwortlichkeiten unterschrieben.
Art. 7 des Vertrages besagt: (1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

Wenn wir diesen Text wirklich in seiner ganzen Bandbreite verstehen möchten, sollten wir auf die Zeit von 1914 / 1918 zurückgehen. Der erste Weltkrieg war beendet, der Kaiser hatte am 28. November 1918 abgedankt und es gab keine legitime Regierung und Monarchie mehr. Nach dem Völkerrecht hätte jetzt das Volk über die weiteren Geschicke des Landes abstimmen müßen. Es kam anders. Es kam zur Selbstermächtigung von Parteiengruppen. 
Oswald Sprengler hat dies im Jahr 1924 bereits klar aufgezeigt.:
„Aus Angst um den Beuteanteil entstand auf den großherzoglichen Samtsesseln und in den Kneipen von Weimar die deutsche Republik, keine Staatsform, sondern eine Firma. In ihren Satzungen ist nicht vom Volk die Rede, sondern von PARTEIEN; nicht von Macht, von Ehre und Größe, sondern von PARTEIEN. Wir haben kein Vaterland mehr, sondern PARTEIEN; kein Ziel, keine Zukunft mehr, sondern Interessen von PARTEIEN. Und diese PATREIEN – noch einmal: keine Volksteile, sondern Erwerbsgesellschaften mit einem bezahlten Beamtenapparat, die sich zu amerikanischen Parteien verhielten wie ein Trödelgeschäft zu einem Warenhaus – entschlossen sich, dem FEINDE alles was er wünschte auszuliefern, jede Forderung zu unterschreiben, den Mut zu immer weitergehenden Ansprüchen in ihm aufzuwecken, nur um im Innern ihren eigenen Zielen nachgehen zu können.“ Zitat Ende. Oswald Spengler, Philosoph 1924 (Zweibändiges Werk über den „Untergang des Abendlandes“)

Diesen Text hat am 09. Juli 1993 Zeit-Online abgedruckt. Besser könnten wir die heutig Zeit auch nicht beschreiben.

Vor 1918 waren die Parteien von einer verantwortlichen Mitgestaltung der Politik ausgeschlossen.
Im Jahr 1918 verlor der deutsche souveräne Staat seine Handlungsfähigkeit. Er hat seine Rechtsfähigkeit allerdings nie verloren. 
Die Änderungen an den Verfassungen kann nach dem gültigen Völkerrecht nur der Souverän – das Volk – vornehmen. Wir sollten uns davor hüten, wie es die Alliierten in ihrer Anordnung Grundgesetz verlangen, eine neue Verfassung zu fordern. Wir könnten dann den Bezug zu unserer Abstammung verlieren.

Alle sogenannte Regierungen nach 1918 waren Mandatsregierungen im Handelsrecht und im Auftrag von Dritten. Das war bei der Weimarer Regierung und im Jahr 1933 bei der Regierung mit Adolf Hitler jeweils durch Selbstermächtigung.
Der erste Weltkrieg wurde bis heute nicht mit einem Friedensvertrag beendet, sondern nur die Kampfhandlungen durch einen nach dem Völkerrecht möglichen Waffenstillstand eingestellt. Im völkerrechtlichen Vertrag von 1907 / 1910 der Haager Landkriegsordnung ist dies festgelegt:
Art. 36 [Folgen des Waffenstillstandes; Aufnahme der Kampfhandlungen]Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen, doch nur unter der Voraussetzung, daß der Feind, gemäß den Bedingungen des Waffenstillstandes, rechtzeitig benachrichtigt wird.
Der Krieg kann nur durch einen Friedensvertrag beendet werden. Diesen Friedensvertrag zum ersten Weltkrieg haben wir bis heute noch nicht. Der sogenannte zweite Weltkrieg ist ein Waffenstillstandsbruch und die Fortsetzung des ersten Weltkrieges.
Nach dem ersten Weltkrieg ist nicht nur unser Land ins Handelsrecht verkommen, auch die Alliierten sind jetzt im Handelsrecht. Als Beispiel: der erste Weltkrieg wurde mit Russland dem zaristischen Kaiserreich geführt. Die Fortsetzung des ersten Weltkrieges wurde mit Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geführt. Heute nennt sich die Firma Russische Föderation und Herr Putin ist der Geschäftsführer.
Wir erinnern uns an den 2+4 Vertrag? Dort hat die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken unterschrieben und nicht die Russische Föderation. Wie kann das sein?
Bei uns ist das Kaiserreich (2. Reich) noch rechtsfähig, das durch den Souverän nie außer Kraft gesetzt wurde. Darüber wurde im Handelsrecht die Weimarer Republik, das sogenannte dritte Reich, die vereinigten Wirtschaftsgebiete und zum Schluß die Bundesrepublik Deutschland gepackt. 
Alle Handelsfirmen sind die Fortsetzung der jeweils ersten. In unserem Fall der Weimarer Republik. Siehe auch GG Art. 140 mit seinem Bezug zum Weimarer Vertrag.
Im Fall der Sozialistischen Sowjetrepubliken ist die Russische Föderation auch nur die Fortsetzung.
Als Konsequenz aus den handelsrechtlichen Mandatsregierungen können auch alle von ihnen abgeschlossenen Verträge nur Handelsverträge sein.
Der Vertrag von Versailles vom 28. Juni 1919 ist ein Handelsvertrag und kein Friedensvertrag wie vielfach behauptet wird. Auf dem Deckel des Vertrages steht: „Treaty of Peace“ - „Vertrag zum Frieden“. Ein völkerrechtlicher Friedensvertrag schreibt sich wie folgt: „Peace Treaty“ - Friedensvertrag“ Mit solchen Wortschöpfungen werden wir seit fast 100 Jahren getäuscht.
Nach 1949, in der sogenannten Bundesrepublik Deutschland stand in unseren Ausweisen nur noch Name und nicht mehr Familienname. Das gültige internationale deutsche Gesetz, daß HGB vom 10. März 1897 besagt im Art. 17. „Die Firma eines Kaufmannes ist der Name, [...]“. Durch diese weitere Täuschung konnten die Staatsangehörigen der jeweiligen Bundesstaaten ausgeraubt werden.
(Siehe aus Lastenausgleich 1952: http://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0234_lag_de.pdf)
Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)§ 28 Antrag
(1) Um das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 Satz 1 des Personalausweisgesetzes überprüfen zu können, muss ein Antrag nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes enthalten:
1.
Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen;
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__5.html

Merke: Vertragsrecht bricht Völkerrecht !

Der SHAEF-Vertrag der Alliierten aus dem Jahre 1944 ist ebenfalls ein Handelsvertrag der den Schutz der Staatsangehörigen des Kaiserreiches laut Haager Landkriegsordnung (HLKO) schützt. Auch wenn die Alliierten ihren Vertrag Gesetz nennen. Es bleibt nur ein Handelsrechtlicher Vertrag.
Auch dies fällt unter Täuschung.
Das „Gesetz“ Nr. 52 Sperre und Kontrolle von Vermögen besagt:
Artikel VII (Begriffsbestimmungen): „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 (3. Reich) bestanden hat.
Merken wir uns: Der Begriff Deutschland ist für die Alliierten des Jahres 1944 die Hitlerdiktatur im Jahr 1937 (3. Reich).
Artikel I (Arten von Vermögen):
1. Vermögen innerhalb des besetzten Gebietes, das unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise im Eigentum oder unter Kontrolle der folgenden Personen steht, wird hiermit hin- sichtlich Besitz oder Eigentumsrecht der Beschlagnahme, Weisung, Verwaltung, Aufsicht oder sonstigen Kontrolle durch die Militärregierung unterworfen:
(a) Das Deutsche Reich oder seine Länder, Gaue oder Provinzen oder eine gleichartige staatliche oder kommunale Verwaltung, deren Dienststellen und Organe, einschließlich aller gemein- wirtschaftlichen Nutzungsbetriebe, Unternehmen, öffentliche Körperschaften und Monopol- betriebe, die durch irgendeine der vorgenannten Organisationen kontrolliert werden ;
(b) Regierungen, Staatsangehörige oder Einwohner von Staaten, mit Ausnahme des Deutschen Reiches, die sich mit einem Mitglied der Vereinten Nationen zu irgend einem Zeitpunkt seit dem 1. September 1939 im Kriegszustand befanden, und Regierungen, Staats- angehörige und Einwohner von Ländern, die seit diesem Tage von den vorgenannten Staaten oder von Deutschland besetzt waren;" (siehe auch HLKO Art. 46 “Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.” Art.56 „Das Eigentum der Gemeinden […] ist als Privateigentum zu behandeln.“)
Es fällt in diesen Texten auf: Die Gemeinden unterliegen nicht der Sperre und Kontrolle von Vermögen. Dies schließt die völkerrechtliche HLKO aus. Die Staatsangehörigen des „Deutschen Reiches (Kaiserreich (3. Reich) vor 1918) sind von der Sperre und Kontrolle von Vermögen nach dem Völkerrecht ausgenommen.
Dies dürfte für alle von Interesse sein die glauben die Verträge würden nicht eingehalten. Wichtig ist es sie zu kennen und sie einzufordern !

Der dritte Vertrag im Handelsrecht ist der oben aufgeführte 2+4 Vertrag. 
In diesem Vertrag geben die handelsrechtlichen Parteien die Besetzung des Kaiserreiches (2. Reich) auf.
Außenminister Baker USA setzt den Art. 23 (Geltungsbereich des GG) 1990 außer Kraft und übergibt die Verwaltung der Bundesbürger, nicht aber der Staatsangehörigen der Bundesstaaten von vor 1918, an den Verein im Handelsrecht Europäische Union.

Was sind Bundesbürger und Wer sind die Staatsangehörigen? 

Der Personalausweis ist kein Nachweis der Staatsangehörigkeit, sondern eine weitere Täuschung. Wer den Personalausweis der BRD beantragt, wird nicht nur nach seiner Augenfarbe gefragt. Es wird jedem Antragsteller die gleiche Suggestivfrage gestellt: Haben Sie außer der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine andere Staatsangehörigkeit? (sic) Wer einen Personalausweis bekommen hat, hat diese Frage leider mit ja beantwortet.

Die ,,deutsche Staatsangehörigkeit'' gibt es nicht! Hier wird Nazirecht (Gleichschaltungsgesetz) zur Täuschung in Anwendung gebracht.


Gültige Gesetze können nur von souveränen Staaten erlassen werden. Demnach sind alle nach 1918 erlassenen Gesetze nur die Statuten der Handelsrechtlichen Entitäten und im besten Falle geltendes Recht. Nun wurden aber zu allem Überfluss alle Naziverordnungen auch noch durch den alliierten Kontrollrat außer Kraft gesetzt.

Dem zu Folge es eine ,,deutsche Staatsangehörigkeit'' eben nicht gibt !


Der Staatenbund Deutsches Reich (2. Reich) mit seinen 26 Bundesstaaten und seiner Verfassung von 1871 und seinen gültigen Gesetzen, definiert klar im RuStaG von 1913 wer Staatsangehöriger ist.

In den Jahren 2006 bis 2010 werden durch die Bereinigungsgesetze die Verordnungen, Anordnungen und Empfehlungen der direkten Besatzungsverwaltung für Staatsangehörige der Bundesstaaten durch Streichung des Geltungsbereich außer Kraft gesetzt. Gesetze können nur von einem souveränen Staat erlassen werden. Die BRD-Verwaltung greift in den Jahren 2011 und 2009 bei der ZPOEG und der StPOEG auf die Gesetze des Kaiserreiches aus dem Jahr 1877 zurück.
Merke: ZPOEG, StPOEG, BGBEG sind nur Verordnungen einer Handelsverwaltung.
Quellen zu den Bereinigungsgesetzen (Gesetzblätter): 1. BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866ff, ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006 2. BGBl. 2007, Teil I, Nr. 59, S. 2614ff, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007 3. BGBl. 2010, Teil I, Nr. 63, S. 1864ff, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010.
Ab 1990 wird die Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland nach und nach ins Handelsrecht gesetzt. (Justizcenter, Jobcenter usw.) 
Aussenminister Genscher hat am 03. Oktober 1990 im Auftrag der Alliierten die Bundesrepublik Deutschland („BRD“) bei der UNO abgemeldet und an Stelle dessen Deutschland „Germany“ angemeldet. Status von Deutschland/Germany seit Anmeldung durch Genscher bei der UNO: gelistet als Nicht-Regierungsorganisation, englisch: NGO. Ein Staat mit dem Namen Bundesrepublik Deutschland existiert bei der UNO nicht.

Wenn wir diese Zusammenhänge verstanden haben, können wir erkennen welche einzigartige Chance wir in unserem Land jetzt haben.
Wir können im Gegensatz zu unseren Nachbarn unsere Handelsverwaltung (BRiD) ohne Gewalt, friedlich durch unsere Handlungen absetzen. Die Voraussetzungen bietet das Völkerrecht die HLKO.
Wir sind bis zum Friedensvertrag zum ersten Weltkrieg noch immer ein besetztes Land, aber die Staatsangehörigen nach RuStAG 1913 (Reichs-, und Staatsangehörigkeitsgesetz) können sich ab dem 12. September 1990 nach dem 2+4 Vertrag wieder selbst ohne direkte Verwaltung der Alliierten organisieren.

Das heißt: Die Gemeinde,-u. Stadtverwaltungen (K.d.ö.R.) die nach 1990 von den Alliierten ins Handelsrecht gesetzt wurden, sind nicht die Gebietskörperschaften der Bundesstaaten, die mit dem Bodenrecht wieder freigegeben wurden. Die Staatsangehörigen die ihre Vorfahren bis vor 1914 (RuStAG 1913) nachweisen können haben die Möglichkeit die rechtsfähige Gemeinde (Gebietskörperschaft) nach den jeweiligen Gemeinde,-u. Städteordnungen des Bundesstaates wieder zu aktivieren.

Die aktivierte Gemeinde kann sich nach intentionalem Recht selbst organisieren.
Wir können uns jetzt entscheiden ob wir mit der Verwaltung der Alliierten in dem Verein Europäische Union (im Handelsrecht) aufgehen wollen oder ob wir uns wieder selbst als souveräner Staat organisieren. Auf dem Gebiet einer aktivierten Gemeinde gilt als Beispiel kein ESM-Vertrag.
Erst eine gewisse Anzahl der mit Staatsangehörigen aktivierter Gemeinden können mit den westlichen Alliierten des ersten Weltkrieges den Friedensvertrag verhandeln. Mit Russland haben wir zum WK I bereits den völkerrechtlich gültigen Friedensvertrag von Brest-Litovsk vom 03. März 1918. Wenn der Friedensvertrag mit den westlichen Alliierten abgeschlossen wird, ist unser Land wieder voll souverän. 

Wichtig: Der erste Weltkrieg wurde nach Verträgen begonnen und nur nach diesen Regeln kann er auch wieder beendet werden !

Es gibt in unserem Land viele unterschiedliche Gruppen, die glauben das Deutsche Reich, Preußen (auch Freistaat Preußen von 1920 im Handelsrecht) oder ein Königreich zu sein. Alle diese Gruppen im Handelsrecht (Vereinsrecht) halten sich nicht an das Völkerrecht, die völkerrechtlichen Verträge, um zu einem Friedensvertrag und dadurch an die volle Souveränität zu gelangen. Die Lösung kann nur über die Gemeinde und damit in der Verwaltung zum Kreis usw. gehen. Man kann das Haus nicht mit dem Dach beginnen. Einige Gruppen sind bereits in den Verdacht gekommen mit Diensten zusammen zu arbeiten. Ein deutlicher Hinweis auf die Arbeit der Dienste ist, daß sie die Gruppen im Handelsrecht organisieren oder sie auf die eine oder andere Weise ins Handelsrecht ziehen.

Souverän heißt: Wir entscheiden ob über unserem Land Gift in den Himmel gesprüht wird, ob wir alle von den Diensten der Alliierten (NSA u.a.) abgehört werden, welches Geldsystem wir haben wollen, ob Bargeld abgeschafft werden soll, ob wir die Verträge wie ESM, TIPP, NATO usw. anerkennen oder nicht. Alle diese Probleme die im Internet jeden Tag breit diskutiert werden haben wir in unserer Hand.

Wer eine Gemeinde aktivieren möchte sollte sich auf einen Rechtskreis vor 1914/18 festlegen. (Staatsrecht)
Dies ist der wichtigste Punkt bei der Aktivierung der Gemeinde:
Nur im Staatsrecht vor 1914 ist der Schutz der HLKO gewährleistet. Wer sich auf die Zeit nach dem WK I einläßt ist im Handelsrecht und angreifbar / vernichtbar !
Das Spiel im Handelsrecht heißt Monopoly:
Sie haben die Bank, sie können jederzeit die Spielregeln ändern, sie haben die Schloßallee und Badstraße, Bahnhof einfach alles. Wer mitspielen möchte - kann auf Dauer nur verlieren. Das zeigt die Geschichte der letzten 97 Jahre all zu deutlich !

Die aktivierten Städte und Gemeinden sollten ihre Landgemeindeordnungen und Städteordnungen gemäß ihrer Bundesstaaten und die Verfassung des Deutschen Bundes von 1871 annehmen und umsetzen.
Man sollte die Gemeinde, Ortschroniken, Gemeindegrenzen und die gültige Gemeindeordnung kennen.
http://sachsen-vision.de/Gemeinden.html
http://daddelfit.de/cms/landgemeindeordnung/

Am 1. Januar 1871 wurde die Verfassung des Deutschen Bundes als Staatenbund der souveränen Bundesstaaten vollzogen. Es gibt weltweit nur drei Zusammenschlüsse mit souveränen Bundesstaaten. Das sind die Schweiz, Amerika und der Deutsche Bund.(http://www.verfassungen.de/de/de67-18/verfassung70-i.htm)
Ein weiterer wichtiger Punkt ist:
Rechtsfähigkeit: Die Gemeinde aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg hat ihre Rechtsfähigkeit nie verloren.
Organisation der aktivierten Gemeinde: Nur die Gemeindemitglieder die ihren Wohnsitz nach Art. 7 des BGB vom 18. August 1896 in der aktivierten Gemeinde begründen und sich von der Firma BRD Gemeinde (im Handelsrecht - K.d.ö.R.) abgemeldet haben, unterliegen wieder dem Schutz des völkerrechtlichen Vertrag, der HLKO und dem Schutz des internationalen deutschen Recht. Damit ist die Gemeinde wieder organisiert.

Merke: Nur mit dieser rechtlich sauberen Positionierung kannst Du Dich effektiv vor Pfändungen, Ansprüchen, Steuern und Verfahren der BRiD-Verwaltung verwahren. 

Geschäftsfähigkeit der organisierten Gemeinde: Die Geschäftsfähigkeit erlangt die Gemeinde wenn über 50 Prozent der jeweiligen Staatsangehörigen ihren Wohnsitz in der aktivierten Gemeinde begründen. In diesem Fall muß die BRD-Verwaltung die Organisation mit allen Unterlagen, Dateien, Gebäuden und Mitarbeitern nach dem gültigen Völkerrecht übergeben. Die Gemeinde ist dann nicht mehr an Anweisungen der BRD Behörden oder der EU gebunden. Nach unserem Wissen gelten dann auch keine Schulden aus der Zeit vor der Geschäftsfähigkeit. Die Schulden verbleiben bei der ehemaligen Gemeinde im Handelsrecht ! Die dann staatliche Gemeinde kann sich, ohne Abgaben an andere, selbst finanzieren und die Gemeindemitglieder entscheiden selbst über ihre Belange wie zum Beispiel die Organisation des Kindergartens, der Wasser,- u. Energieversorgung, Gerichtsbarkeit usw. Die Gemeinde kann auch die Bürgerrechte verleihen.
Voraussetzung ist die handelsrechtliche Kündigung mit Hinweis auf den Art. 119 (Anfechtung wegen Irrtums) des BGB von 1896 (siehe Willenserklärung). Der Nachweis der Staatsangehörigkeit mit der Staatsangehörigkeitsurkunde, die einen richtigen Antrag nach RuStAG 1913 und die richtige Staatsangehörigkeit wie zum Beispiel die Staatsangehörigkeit des Kgr. Bayern beinhaltet, ist die Voraussetzung um bei einem Friedensvertrag mitbestimmen zu können und die Rechte als Staatsangehöriger wieder zu erlangen.

Die BRD – Behörden sind im Auftrag der Alliierten bis zu einem Friedensvertrag verpflichtet die öffentliche Ordnung in unserem Land zu gewährleisten. Dazu gehört die Verwaltung der Einwohnerdaten, das Katasteramt usw. Es gibt jeweils für die deutsche Frage zuständige Personen in den Behörden. Solange in der Gemeinde in der Überzahl Bundesbürger wohnen, übernimmt die Bestätigung der Staatsangehörigkeit die BRD-Verwaltung. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, was auf der Urkunde wirklich bestätigt wird.

Nachbetrachtungen
Deine geistig spirituelle Entwicklung zur inneren und äußeren Souveränität, kannst Du sicher mit den oben stehenden technisch rechtlichen Schritten befördern. Es ist jedoch nur eine Komponente und am Ende nur eine Krücke zur Erlangung der inneren und äußeren Freiheit. 
Nur in der Achtung der göttlichen Schöpfung und deren Bewahrung wird sich unser Überleben in Freiheit und Wohlstand nach den göttlichen Gesetzen durch uns manifestieren.

Stell Dir vor, es ist BRD-Verwaltung, und keiner macht mehr mit.

Willst Du Amboss oder Hammer sein?
Willst Du agieren oder reagieren?
Willst Du an Symptomen herumdoktern oder an die Ursachen der Probleme?
Es liegt in Deiner Hand !
http://gemeindeaktivierung.blogspot.de

Nicht lamentieren - organisieren ! mach mit!