Gelber Schein

Der Gelbe Schein / Staatsangehörigkeitsurkunde

Liebe Freunde,
aufgrund vieler Fragen zum Staatsangehörigkeitsausweis (Gelber Schein) und von der Entscheidung „Gelber Schein“ also die sogenannte „Deutsche Staatsangehörigkeit“ oder auch nicht. Um es vorweg zu nehmen, wir sind keine Befürworter des „Gelben Scheins“ und hier noch einmal die Argumente, denn wir bekommen nach wie vor viele Anfragen und sehen die Unsicherheiten. SCHEINBAR!
Der Gelbe Schein (Urkunde zur „Deutsche Staatsangehörigkeit) bedeutet Folgendes: Man geht zu einer Behörde, von der man eventuell sogar schon weiß, sie operiert als Firma, die von sich selbst behauptet, Rechtsnachfolger des III. Reiches zu sein, auch Urkunden ausstellt, mit dem Begriff “Deutsche Staatsangehörigkeit”, die es nachweislich erst seit 1934 gibt. Man weiß, dass man genau diese Urkunde bekommen wird, die in Form und Aussehen der von Adolf Hitler sehr nahe kommt (nur der Hakenkreuzadler ist ausgetauscht mit dem der Weimarer Republik!!!, also Versailler Diktat), schreibt in den Antrag dann für sich beispielsweise Staatsangehörigkeit Preußen, obwohl man weiß, eine Urkunde mit der sogenannten “Deutschen Staatsangehörigkeit” zu bekommen, kriegst sie dann wie bestellt auch und meint nun, damit von denen bestätigt bekommen zu haben, dass man Preuße, Sachse, Bayer oder von mir aus Hesse ist. Wie schräg ist das denn? Das hat nichts mit Recht zu tun, das ist Gesunder Menschenverstand. Natürlich kann man in dem Antrag den Ahnennachweis bis vor 1914 bringen. Man kann in Anträgen alles Mögliche hineinschreiben, dass ist aber für die Urkunde “Deutsche Staatsangehörigkeit” unrelevant. Das ist damit bewiesen, weil wir die überprüfbare Praxis haben, dass diese Urkunde jeder bekommt, der seine Abstammung bis 1950, Bayern bis 1938 nachweisen kann. Das reicht! Was man sonst noch in den Antrag schreibt, ist für die Bearbeiter genauso schön wie überflüssig. Man hat zwar gesagt und bewiesen, dass man beispielsweise Preuße ist, schön, will aber trotzdem die Staatsangehörigkeit von 1934. Das ist, glaube ich, auch nicht verboten. Das ist o.k., für den, der es mag und wirklich schon mal besser als staatenlos.

Nur hat man damit auf Preußen oder eben die Staatsangehörigkeit der anderen Bundesstaaten verzichtet, denn so steht es in der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5.2.1934 (also genau das, was manbeantragt): “§ 1 (1) Die Staatsangehörigkeit in den Deutschen Ländern fällt fort.” Pech gehabt. Schade für Preußen und für den Antragsteller.
Man ist also dem Ziel, einer echten deutschen Bundesstaatsangehörigkeit mit dem “Gelben Schein” nicht näher gekommen, jedenfalls nicht in der Betrachtung durch das System. Das Gegenteil ist der Fall. Man wurde an der Stelle nicht einmal betrogen. Man hat das bekommen, was man beantragt hat und in dem Papier steht deutsche und nicht beispielsweise preußische Staatsangehörigkeit, was immer beides auch sein mag. Deswegen  machen wir das nicht und raten davon ab.
Zuerst einmal bin ich ein Mann oder ein Weib / geistig sittliches Wesen, lebend, beseelt und unverschollen. Dass ich beispielsweise Sachse bin, ist mein Wille, meine Erklärung, meine Geburt und mein Ahnennachweis. Die Erklärung dazu und der Nachweis sind einfach Tatsache und gesetzeskonform. Das brauche ich mir von niemandem bestätigen zu lassen, und mit Sicherheit nicht von denen, die es, selbst ausgestattet mit PA der Marke “DEUTSCH”, nicht sind, nicht sein wollen und diese Tatsachen bis heute auch noch erfolgreich unter den Teppich kehren.
Schon dadurch sollte man eher geneigt sein, alles was von denen kommt, mit Vorsicht zu genießen, genauer hinzuschauen, denn es sind die Gleichen, die uns bei Beantragung von Pass und Perso schon einmal arglistig getäuscht haben.
Alle Diskussionen um diesen Unsinn, um die Auflösung und Deutung dieses Juristendrecks ist Beweis für die Täuschung. Interessanter Weise negiert die Urkunde “Deutsche Staatsangehörigkeit” in keiner Weise Pass und Perso. Müsste sie eigentlich, denn wenn die Befürworter des „Gelben Scheins“ Recht hätten, alles zusammen in der Benutzung wäre dann unvereinbar und die Behörde müsste in folgerichtiger Konsequenz Pass und Perso einziehen und andere Dokumente ausstellen. Tut sie aber nicht. Warum auch? Es ist der gleiche Dreck. Nichts ersetzt die eigene Willenserklärung. Diese wiederum leitet sich aus geltendem und auch von denen angewendetem Recht ab. So begründet selbst das Bundesverfassungsericht in einem Urteil 1 BvR 532/56 aus dem Jahre 1958 wie folgt:
„An die Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland nach dem 8. Mai 1945 knüpft Art. 116 Abs. 2 Satz 2 GG die Vermutung, daß der Betroffene auch den Willen hat, deutscher Staatsangehöriger zu sein. Diese gesetzliche Vermutung ist nur widerlegt, wenn ein „entgegengesetzter Wille“ des Betroffenen festgestellt werden kann.
Die Rechtslage ist hier eine andere als bei den Personen, denen in den Jahren von 1933 bis 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit zwangsweise verliehen worden ist und die auch nach dem Zusammenbruch noch als deutsche Staatsangehörige gelten wollen. Für diese Personen hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß sie nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenn sie nach 1945 ständig den Willen bekundet haben, als deutsche Staatsangehörige behandelt zu werden (BVerfGE 1, 322 [331]; 2, 98 [99]; 4, 322 [329 ff.]). Dieses Erfordernis kann aber nicht auf den unter Art.BVerfGE 8, 81 (86) BVerfGE 8, 81 (87)116 Abs. 2 Satz 2 GG fallenden Personenkreis übertragen werden, weil bei ihm eine gesetzliche Vermutung für diesen Willen spricht. Im Rahmen dieser Bestimmung erhebt sich nicht die Frage, ob der Betroffene ständig den Willen bekundet hat, als deutscher Staatsangehöriger behandelt zu werden; es ist vielmehr umgekehrt zu fragen, ob der Betroffene einen dem Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht hat. Es kann dahingestellt bleiben, ob ein solcher Wille nur festzustellen wäre, wenn er ausdrücklich bekundet worden ist. Soll er aus einem schlüssigen Verhalten gefolgert werden, muß sich der Wille, nicht mehr deutscher Staatsangehöriger zu sein, angesichts der zugunsten der Wiedergutmachungsberechtigten erklärten gesetzlichen Vermutung in diesem Verhalten völlig zweifelsfrei kundtun.“
Besser geht es nicht zu diesem Thema Willenserklärung. Und noch einmal:
Welchen Wert hat die Mitteilung der Personalabteilung von Siemens, dass Sie Mitarbeiter von Daimler sind? Nichts anderes ist der Gelbe Schein und dann noch nicht einmal richtig nach RuStaG 1913 angegeben. Täuschung!
Im Esta Eintrag steht wörtlich: Staatsangehörigkeit nachgewiesen durch Geburt und (Abstammung) nach (Ru)StaG von 1913.
Nun nimmt man an, dass man genau dieses hat, vergißt aber, was in der Mathematik gilt, wird hier auch angewendet. Etwas in dem Text ist ausgeklammert. Nämlich das, was in Klammern steht. Abstammung und R habe ich nicht, sondern nur die geänderte Fassung und nach Antrag genau die, die Adolf Hitler einführte. Dabei bin ich nicht im Urteil über gut oder schlecht, sondern nur in der Feststellung der Tatsache.
Was Sie wirklich nach Abstammung sind, nämlich Preuße, Bayer, Sachse, Hesse usw., entscheidet, wie Sie die eigene Willenserklärung formulieren und was Ihre Vorfahren tatsächlich waren. Dabei folgt die agnatische Abstammungslinie zuerst dem Vater. Maßgeblich ist, wie weit Sie im Nachweis über die Geburt von Vorfahren zurück kommen. Daraus resultiert Ihr Anspruch in der Rechtsstellung. Das haben wir uns nicht ausgedacht, sondern sind deren angewandte Rechtsnormen und zwar Handelsrechtsnormen. Ob ich die gut finde oder nicht, ist an dieser Stelle nicht zu  diskutieren und relevant, denn wir wollen erfolgreich sein und heute nicht in einer Welt voller Dummheit, Gleichgültigkeit, Bequemlichkeit, Ignoranz und Angst versuchen, unsere Vorstellungen von Recht durchzusetzen. Ich für meinen Teil brauche das alles überhaupt nicht. Wie werde ich von denen und als was, rechtlich gesehen? Wie verhalte ich mich dabei selbst? Bin ich in der Lage meinen eigenen Willen zu formulieren und an den entscheidenden Stellen mit Haltung vorzutragen oder mache ich wieder einen Bückling und füllen irgendeinen Antrag aus? Das eine ist Freiheit, das andere Betreuung. Das macht zum Schluß die Art und Weise der Behandlung und Beachtung aus.

Merke: BRD Personalausweis / Reisepass und Staatsangehörigkeitsurkunden sind kein Nachweis über die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat des Deutschen Reiches.


Nun haben viele Aktivisten und Freunde den ,,Gelben'' gemacht oder haben einen Personalausweis. Hier besteht Handlungsbedarf !
Es ist dringend erforderlich sich zu entnazifizieren. Eine entsprechende Willenserklärung sollte veröffentlicht werden. Der wichtigste Platz zur Veröffentlichung ist das Standesamt der Geburt.
Auch im Internet oder notariell beglaubigt stellt eine wirksame Veröffentlichung dar.
Die Entlassung aus der ,,deutschen Staatsangehörigkeit'' ist dringend erforderlich.

Im folgenden Film wird noch einmal auf die Besatzerstatuten im [GG Art. 116/1 und 116/2] eingegangen. Diese sogenannten Statuten der BRD sind jedoch für den Besitzer der Staatsangehörigkeit unerheblich. Das ,,Staatsangehörigkeitsgesetz der BRD'' in Verbindung mit dem GG Art. 116/1 kann somit nur die Bedingungen definieren, unter denen eine Mitgliedschaft in der Personenvereinigung ,,BRD'' möglich ist.

Staatenlos trotz Staatsangehörigkeitsausweis ?


Der ,,Gelbe ist kein Beinbruch, entscheidend ist der Antrag, denn Antrag = Vertrag!
Um aber der Umgestaltung des Vertrages durch BRD-Verwaltungsfirmen nicht das letzte Wort zu lassen, ist dem ,,Gelben'' zu widersprechen bzw. der Vertrag weiter zu stipulieren.
Sollte der ,,Gelbe'' mit Bezug auf 116/1 beantragt worden sein, so ist auch hier eine Vertragskorrektur nöthig.

Klarstellung: Die Interaktion mit der BRD-Besatzungsverwaltung des 3. Reiches ist Vertragsrecht, und ein klar positionierter Staatsangehöriger eines Bundesstaates in einer aktivierten Gemeinde sollte dies vermeiden.

Zur klaren Positionierung gehört auch die Kündigung aller Verträge mit der Verwaltung und deren Derivaten.

Weitere ganzheitliche Betrachtungen zum Staatsangehörigkeitsausweis Gelber Schein der BRD Verwaltung >>> hier

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2 Kommentare:

  1. Es können seit dem 2+4 Vertrag in diesem Land zwei Rechtskreise bestehen. Erstens der Rechtskreis der Verwaltung der Alliierten zur Besetzung nach dem WK I die BRD-Verwaltung und zweitens der Rechtskreis der Staatlichkeit. Den Rechtskreis der Staatlichkeit kann der Souverän als Staatsangehöriger eines Bundeslandes wie z.B. das Kgr. Preußen durch Aktivierung der Gemeinde aus der Zeit vor 1914 schaffen. Das hat die Gemeinde Neuhaus i.W. / Amt Neuhaus i.W. im April 2013 allen Alliierten der UNO und allen Behörden der handelsrechtlich organisierten BRD mitgeteilt.

    Warum wurden alle Behörden der BRD nach dem 2+4 Vertrag in das Handelsrecht geführt ? Warum wurde der Art. 23 GG (Geltungsbereich) ersatzlos vom amerikanischen Außenminister Baker als Hauptalliierter gestrichen ? Warum wurde durch die Bereinigungsgesetze der Jahre 2006, 2007 und 2010 allen „Gesetzen“ der Geltungsbereich und damit die Gültigkeit genommen ? Warum steht in der Personalausweisverordnung das man einen Ausweis besitzen muß und nicht welchen ? Warum laufen alle Hausversicherungsverträge über die Bewertung des Jahres 1914 ?

    Quellen zu den Bereinigungsgesetzen (Gesetzblätter): 1. BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866ff, ausgegeben zu Bonn am 24. April 2006 2. BGBl. 2007, Teil I, Nr. 59, S. 2614ff, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007 3. BGBl. 2010, Teil I, Nr. 63, S. 1864ff, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010

    Der Art. 7 des 2+4 Vertrages gibt die Auskunft ! „Deutschland“ wird von den Alliierten im SHAEF-Vertrag Art. 52 wie folgt definiert: „Deutschland ist das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937.“

    Die Besatzung des Jahres 1945 wurde aufgehoben, nicht aber die Besatzung des Jahres 1918. Deshalb gibt es jetzt zwei Rechtskreise. Die BRD-Behörden verwalten deren freiwillige Mitglieder und der Souverän mit der jeweiligen Bundesstaatsangehörigkeit wie z.B. Kgr. Preußen hat die Möglichkeit sich selbst über die aktivierte Gemeinde zu verwalten.

    Artikel 7 (1) „Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.“ (1918 waren es beim Vertrag von Versailles drei Mächte)

    Der sogenannte gelbe Schein wird seit 1949 von der Alliieten Verwaltung
    über ihr Verwaltungskonstrukt BRD (heute im Handelsrecht und vor 1990
    als direkte Verwaltung) ausgestellt.

    Alliierte Anordnung !!!

    Das Ausländer"gesetz" (AuslG-VwV) sieht vor, dass jeder Bundesbürger der seine Staatsangehörigkeit nicht mit einer Staatsangehörigkeitsurkunde nachweisen kann, wie ein Ausländer zu behandeln ist.

    AuslG-VwV: http://www.info4alien.de/vwv/vwv_1.htm

    Ausländergesetz vom 28. 04. 1965: http://www.zaoerv.de/25_1965/25_1965_3_b_499_515.pdf

    “1.2.3.1 Deutsche, die zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeiten besitzen, sind keine Ausländer i.S.d. Ausländergesetzes (inländischer Mehrstaater). Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z.B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).”

    Die BRD – Behörden sind im Auftrag der Alliierten bis zu einem Friedensvertrag verpflichtet die öffentliche Ordnung in unserem Land zu gewährleisten. (HLKO)
    Dazu gehört die Verwaltung der Einwohnerdaten, das Katasteramt usw. Es gibt jeweils für die deutsche Frage zuständige Personen in den Behörden. Die Bestätigung der Staatsangehörigkeit kann deshalb nur über den sogenannten „gelben Schein“ erfolgen ! Solange in der Gemeinde in der Überzahl Bundesbürger wohnen, übernimmt die Bestätigung der Staatsangehörigkeit die BRD-Verwaltung.

    Amt- Gemeinde Neuhaus i.W.

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  2. Danke . Ich habe da noch ein frage . Was ist mit meinem Gewerbeschein ? Wie wird das gehandhabt mit Steuern ? Wer Angestellt bzw Arbeiter ist ,wie ist das mit Steuern? Und nach welchem Gesetz wird man dann gerichtet ?

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