BRD Personalausweis

Der Personalausweis der BRD ist keinen Nachweis der Staatsangehörigkeit.

Muster A

xxxxxxx Frau aus der Familie xxxxxx, Mensch und natürliche Person gem. BGB §1 von 1908 nutzend , Bürgerrechte gemäß GG§ 116(2) von 1949 durch Abstammung in einem Bundesstaat vor 1914 durch RuStAG von 1913 gemäß Art. 4 Abs. 1;
(EStA-Register Nr.xxxxx ) 
Deutsche gemäß Art. 5 EG-BGB von 1900 die Rechte als Deutscher immer vorgehend

EINSCHREIBEN
Leiterin
einwohnermeldeamt
Frau xxx xxx
[xxxxxx] xxxxxxxx 

Betrifft : Datenrichtigstellung gemäß Ihrem datensatz

Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxxx,

Meine Person ist nachweislich und urkundlich Deutsche durch Abstammung gemäß RuSTAG 1913.Nachweislich ist die Rechtstellung als Deutsche höher als eine verwaltungstechnische Staatsbürgerschaft in der BR Deutschland.

Die Staatszugehörigkeit zur BRD , die durch die damalige Annahme des BRD Personalausweises ohne mein Wissen zustande kam, lehne ich nochmals ausdrücklich ab. Nachweislich habe ich schon über 3 Jahren keinen BRD Personalausweis mehr .
Ich bin URKUNDLICH Deutscher Staatsangehöriger i.S.d. RuStAG / Stand 22.07.1913 !

Eine Eintragung unserer Glaubhaftmachung der Deutschen Staatsangehörigkeit in den Datensatz 1002 für das Meldewesen hat somit sofort zu erfolgen .

Weiterhin gebe ich bekannt , daß ich keine Wohnung / Wohnhaft habe.
Dies ist weder erforderlich noch kann dies allein keine ausreichende Beweiserheblichkeit darstellen ; 
BGH-Beschluß vom 07.02.1990 – XII ARZ 1/90 in NJW-DR 1990, 506.

Die Erfüllung eines Tatbestandmerkmals zur Wohnsitz-Niederlassung richtet sich nicht nach melderechtlichen, sondern nach bürgerlich-rechtlichen Kriterien; BAG-Urteil vom 07.06.2006 – 4 AZR 316/ 05 und BVerwG-Beschluß vom 11.11.2003 – 1 O 35.02.

Der Lebensmittelpunkt ist nicht allein anhand formaler Gesichtspunkte wie z.B. der polizeilichen Meldung, sondern in wertender Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu bestimmen; BGHUrteil vom 25.09.2009 – V ZR 13/09.

Dementsprechend begründe ich mein Domizil/Wohnsitz nach §7 BGB in [xxxxxx]..
Datenblatt 1002 sagt auch klar aus, daß diese Eintragungen vorgenommen werden müssen.

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Ort , Datum 

……………………………………………………….
Vorname , Familienname



Muster B

Abgabe Personalausweis und Reisepass mit Beantragung eines blauen Reiseausweises, so gehts!
Muster, Max Musterstraße 1 63333 Musterstadt
Magistrat der Stadt Muster
Musterweg 1
63333 Mustertstadt
Einziehung und Vernichtung von Personalausweis und Reisepass
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, daß ich im Besitz falsch ausgestellter Ausweispapiere bin. Das Personalausweisgesetz – (PAuswG) schreibt im § 5 Abs. (2) 1 die Bezeichnung Familienname vor, ausgewiesen wird jedoch die unrichtige Bezeichnung Name, welche mich gemäß § 28 Abs. (1) 1 Personalausweisverordnung – (PAuswV) mit der Identität einer juristischen Person verwechselt und ich damit auf eine Sache reduziert werde. Gleiches trifft auf meinen Reisepass zu, siehe § 4 Abs. (1) 1 und 10 Paßgesetz – (PaßG). Für meine natürliche Person ist die Bezeichnung Familienname zutreffend, so wie in meinem Staatsangehörigkeitsausweis richtig bescheinigt. Außerdem ist die ausgewiesene Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ unzutreffend. Zum einen weil die Schreibweise falsch ist, denn Adjektive werden klein geschrieben, zum anderen ist „Deutschland“ richtig, siehe Eintrag im EStA – Register, unter Geburtsstaat und Anschrift Staat. (EStA = Entscheidungsregister in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.)
Ausweisinhaber sind nach § 27 Abs. (1) 1 PAuswG und § 15 Abs. (1) PaßG verpflichtet unrichtige Einträge der Behörde anzuzeigen. Wegen unzutreffender Einträge i.V.m. § 5 Abs. (2) 1 und 10 PAuswG sowie § 4 Abs. (1) 1 und 10 PaßG ist die einwandfreie Feststellung meiner Identität nicht gewährleistet, weshalb jene Ausweise nach § 28 Abs. (1) 1 und 2 PAuswG sowie § 11 Abs. (1) 1 PaßG ungültig sind, ferner trägt das Wappentier in den Ausweisen an jeder Schwinge sieben, statt sechs Federn. Das Wappentier auf meinem Staatsangehörigkeitsausweis ist für mich das Gültige, andere Symbole weise ich zurück.
Weil ich neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die mittelbare Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Königreich Preußen, durch Geburt und Abstammung, nach § 4 Abs. 1 i.S.d. RuStAG vom 22.07.1913 erworben habe, verzichte ich auf die Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland und zur Europäischen Union, die mir mit der Annahme des Personalausweises und des Reisepasses vergeben wurden, daraus folgt, daß ich alle invisiblen Verträge, mit sofortiger Wirkung kündige, die ich unwissentlich mit der Annahme des Personalausweises und des Reisepasses geschlossen habe, unter Bezug auf die §§119 – 121 BGB.
Des Weiteren ist im Bundesgesetzblatt Teil 2 Nr. 22 vom 22. April 1976, im Artikel 27 geregelt, daß Personalausweise an Staatenlose ausgegeben werden, die keinen gültigen Reiseausweis besitzen. Nach § 15 Abs. 4 PaßG zeige ich hiermit an, daß ich Staatsangehöriger im Völkerrechtssubjekt Königreich Preußen bin, mit der Rechtsstellung als Deutscher, in der Gebietskörperschaft Deutschland, mit oben genannten Wohnsitz. (Siehe Auszug aus dem EStA-Register.) Die Definition Deutschlands schreibt das Shaef-Gesetz Nr. 52 vor, gemäß Artikel VII 9. (e) „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat. Weil mein Heimatstaat nicht handlungsfähig ist und derzeit lediglich als Völkerrechtssubjekt besteht, stehe ich nach BGBl. 1953 II S. 559 Kapitel I, Artikel 1, A. 2. unter dem Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28.07.1951. Deshalb beantrage ich nach §1 Abs. (3) 2. Aufenthaltsverordnung – (AufenthV) i.V.m. Artikel 28 der Genfer Flüchtlingskonvention einen Reiseausweis. Die Bezeichnung NAME in den Ausweisen, ist nicht nur eine Verwechslung meiner Identität, sondern eine üble Diskriminierung, weil ich keine tote Sache bin, sondern ein lebend beseelter Mensch. Den Verteiler der Beschwerdestellen – Fachaufsicht, alliierte Botschaften, einschließlich der Beschwerdestelle zum Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, füge ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis bei; für den unwahrscheinlichen Fall, daß ich Rechtsschutz in Anspruch nehmen muß. 
Die unrichtigen Daten sind zu berichtigen oder unwiderruflich zu löschen, unter Bezug auf das BDSG § 4 Abs. (1) i.V.m. § 4a Abs. (1) und § 20 Abs. (1), Abs. (2) 1, 2.
Musterstadt, den
Muster, Max - natürliche Person nach § 1 BGB
Anlagen:
Beglaubigte Kopien Staatsangehörigkeitsausweis und EstA – Registerauszug / Musterbestätigung der Stadt Steingaden / Bundesgesetzblatt Teil 2 Nr. 22 vom 22. April 1976 / Auszüge Gesetze: PAuswV, PAuswG, PaßG, BDSG, BGB, RuStAG, BGBl. 1953 II S. 559, GFK Artikel 28, Ausweismuster, Verteiler Beschwerdestellen
Der Personalausweis mit der Nr: 40002002 wird sichergestellt und eingezogen, auf der Grundlage von PauswG § 29 Abs. (1), 3. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt umgehend, gemäß dem Musterschreiben der Stadt Steingaden, nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 Abs. (1) und (3) GG.
Der Reisepass mit der Nr: A 2000008 wird sichergestellt und eingezogen, auf der Grundlage von § 12 Abs. (1) und § 13 Abs. (1) 3 PaßG. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt umgehend, gemäß dem Musterschreiben der Stadt Steingaden, nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 Abs. (1) und (3) GG.
Eingangstempel:

2 Kommentare:

  1. Das sieht ja schonmal Klasse aus !
    Die Anlagen wärenn noch hilfreich...
    Wie zb Verteiler, Auszüge aus dem Bundesgesetzblatt & gesetze.

    aber sehr hilfreich,
    vielen dank, und frohes neues ;-)

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  2. Klasse Vorlagen! Gibts auch schon Erfolge zu zu verzeichnen? Wir sind gerade auf dem gleichen Stand. PERSONALAUSWEISE sind schon fort, die Einziehung muss aber noch schriftlich bestätigt werden. Auf der Vollauskunft ist er zumindest schon mal nicht mehr aufgeführt.

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