deutsch-Germane

Das Duden-Herkunfts-Wörterbuch sagt zum Wort ’deutsch’: „Im Gegensatz zu anderen Bezeichnungen dieser Art ist das Wort »deutsch« nicht von einem Volks- oder Stammesnamen abgeleitet …“
Beachte die Hinweise zur Silbenbildung.
Zum Gesamtverständnis ist die Wortentwicklung von Bedeutung: Im Althochdeutschen (ahd.) lautet das Wort ’diutisc’ = ’di-ut-is-ic’ = ’folgsam – nützlich – gleich halten – wichtig sein’. Die ursprachliche Analyse erfolgt stets von hinten nach vorn: „das Wichtige erhalten und dem Nützlichen folgen“.
Im Mittelhochdeutschen (mhd.) kam noch ein ’h’ hinzu: ’diutisch’ = ’di-ut-is-ic-ih’ = ’folgsam – nützlich – gleich halten – wichtig sein – einstellen/ eichen’. Also in etwa: „auf das Wichtige einstellen, es erhalten und dem Nützlichen folgen“.
Im Neuhochdeutschen (nhd.) ist das Wort in seiner Schreibweise geläufig — und dennoch haben wir jeglichen Bezug zu diesem Wort verloren: ’deutsch’ = ’de-ut-us-uc-uh = ’übereinstimmen – nützlich sein – einverleiben – verwahren/ sicherstellen – wachsam’. Also in etwa: „wachsames Sicherstellen der Erfahrungen (’einverleiben’) und das Nützliche leben (in ’Übereinstimmung’ bringen).
Die unterschiedlichen Schreibweisen drücken die gleichen Schwerpunkte aus. Bei den bisherigen Betrachtungen ging es um die Eigenschaft ’diutisch/ deutsch’. Doch was ist nun ein ’Deutscher’? Hier kommen die Buchstaben ’er’ für ’ehren/ benehmen’ hinzu. Also für jemanden, der sich entsprechend der oben beschriebenen Eigenschaften benimmt — sie vorlebt. Die weibliche Abwandlung, der das ’r’ am Ende fehlt, lautet ’Deutsche[h]’. Die Buchstaben ’eh’ bedeuten ’achten/ respektieren’ — sehr ähnlich, jedoch passiver, unterordnend. Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die Ursprache keinerlei Geschlechter bzw. Geschlechterstellungen kennt. In der grammatikalischen Unterscheidung spiegelt sich also die kulturelle Entwicklung.
Aus diesen ursprachlichen Betrachtungen geht hervor, dass ’deutsch’ keine Volks- oder Stammeszugehörigkeit darstellt, sondern eine gepflegte Eigenschaft. Jeder Mensch, der sich für seine Wurzeln (das ’Nützliche’) interessiert, seine Ahnen achtet (ihnen ’folgt’), seine Mitmenschen respektiert und sich fleißig sowie redlich für das Allgemeinwohl einsetzt (es ’bewahrt’), verhält sich ’deutsch’ — unabhängig seiner Sprache oder Hautfarbe.
Da es menschlich ist, sich über miteinander harmonierende Mentalitäten zu sozialisieren, bilden sich zwangsläufig Gemeinden und Volksstämme, die sich über weitere Gemeinsamkeiten identifizieren. Die wesentlichste Gemeinsamkeit ist die Art, sich auszudrücken. Denn daraus entstehen Dialekte und Sprachen. Das sich ’nicht Verstehen’ führt letztendlich zur Abgrenzung voneinander. Auf diese Weise entstehen Nationalitäten.
So gab und gibt es mehrere Volksstämme, die sich ’deutsch’ verhalten, aber unterschiedliche Dialekte sprechen. Doch es gab und gibt auch Mentalitäten, die dem ’deutsch-sein’ nichts abgewinnen können. Unter diesen Menschen hatten die Deutschen wohl schon immer zu leiden. Denn die deutschen Tugenden lassen sich in einer Welt der Gegensätze leicht missbrauchen.
So wird der Deutsche in vielen Ländern heute noch als ’Germane’ bezeichnet. Dieses Wort ist sehr viel älter, als das Wort ’deutsch’. Das Wort ursprachlich analysiert, beschreibt die Tugenden: ’ge-er-ma-an’ = ’wechseln – benehmen/ ehren – führen – empfangen’. Also in etwa: „von den Ahnen geführt, die Ahnen ehrend und das Wissen weitergebend“. Doch viel interessanter ist, dass die anderen Volksstämme und Nationen sich von diesen Tugenden selbst unterscheiden, indem sie diese den Deutschen zusprechen.
An dieser Stelle will ich nur noch auf das Grundgesetz für die BRD hinweisen, das ein Ausdruck unserer Leidensfähigkeit ist, aber auch eine Aufforderung enthält, die fast niemand ernst nimmt …
In Artikel 116(1) steht: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung …“. Es gibt also Bedingungen, um ’Deutscher nach dem Gesetz’ sein zu können! Wichtig ist die Textstelle ’vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung’. Die einzige vorgeschaltete (maßgebliche) gesetzliche Regelung, die festlegt, wer Deutscher’ ist, ist das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 (RuStAG 1913). Dort steht:
§1 „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“ Und in §4[1] steht: „Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.“
Jeder Deutsche braucht also einen Nachweis, dass er selbst oder als Abkömmling in einem deutschen Bundesstaat geboren wurde! Dies ist über den Abstammungsnachweis zu belegen. Wer diesen Beleg nicht hat, ist kein Deutscher nach dem Gesetz, und ihm werden die Grundrechte nach diesem Gesetz nicht garantiert.
Warum ist dieser Nachweis gesetzlich geregelt? Der Grund liegt darin, dass nur der Deutscher ist, der auch deutsche Tugenden besitzt. Und eine der wichtigsten deutschen Tugenden ist, das Ehren seiner Ahnen! Dieser Punkt ist den Textgebern des Grundgesetzes deshalb so existenziell gewesen, weil diese Tugend von unseren Großeltern verraten wurde, indem sie ihre Eigenständigkeit aufgaben und sich einem Diktator unterwarfen. Dies kann nun im Nachhinein nur dadurch geheilt werden, indem sich jeder, der ein Deutscher nach dem Gesetz sein will, sich seiner Ahnen wieder bewusst wird (sich ihnen wieder unterstellt) und einen diesbezüglichen Abstammungsnachweis erbringt. Dies ist der gesetzlich anerkannte Schritt zur individuellen Entnazifizierung. Denn ein ’Nazi’ = ’na-zi’ = ’nachfolgen – ziehmen/ sich anmaßen’ ist ein unterwürfiger Mitläufer — und dieser Status ist politisch vererbbar, bis er individuell durch Abstammungsnachweis beendet wird. Zusätzlich erhält jeder gesetzlich legitime Deutsche auf diese Weise seine Staatsangehörigkeit zu einem deutschen Bundesstaat, vom Stand 1913, automatisch zurück. Die Haupt-Standesämter betreiben einen irrsinnigen Aufwand, um alle Urkunden der Abstammung über unzählige Jahrzehnte aufzubewahren — nur für diesen Zweck!
Hinweis: Da es immer wieder Missverständnisse bezüglich des sog. ’Gelben Scheines’ gibt, hier folgende Anmerkung:  Über den ’Gelben Schein’ und sein Erfordernis gibt es Meinungsverschiedenheiten. Fakt ist, daß der ’Gelbe Schein’ nirgends im Grundgesetz gefordert wird! Dort wird nur der Abstammungsnachweis gefordert. Und der besteht aus einem lückenlosen Nachweis der eigenen Abstammung gemäß RuStAG 1913. Fertig! Dieser Nachweis ist durch das Vorhandensein der Geburts- und/oder Eheurkunden (auch in Kopie) erbracht — die eigenen, und die der Eltern und Großeltern, entsprechend der Beschreibung im RuStAG 1913, §4[1] (siehe oben). Die Entnazifizierung erfolgt durch einfaches Bekenntnis zu seinen Ahnen. Dieses kann mündlich erfolgen und setzt keine schriftliche Erklärung oder behördliche Anerkennung voraus. Die Alliierten haben es den Deutschen hier sehr leicht gemacht und sie so von der Behördenwillkür befreit. Dieser Akt der Selbstermächtigung ist auch nötig, um Artikel 146 des Grundgesetzes zu verwirklichen. Auch hier ist mit Behördenwillkür zu rechnen und deshalb gibt es Artikel 20(4) Grundgesetz.
Der Logik des Gesetzes folgend, hat jeder Deutsche nach dem Gesetz die Staatsangehörigkeit vom Stand 1913. Daraus ergibt sich, daß es 26 deutsche Staatsangehörigkeiten gibt. Die Deutschen nach dem Gesetz sind somit verpflichtet (146 GG) die Verfassungen ihres Staates wieder in Kraft treten zu lassen:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Das heißt, eine Verfassung (einer der 26 Bundesstaaten im Rechtsstand 1913) reicht aus! Da es 26 deutsche Völker im Rechtsstand 1913 gibt, reicht es aus, daß eindeutsches Volk (dem deutschen Volke, dieses Bundesstaates) den Artikel 146 GG umsetzt! Der Satzteil ’…für das gesamte deutsche Volk gilt…’ besagt, dass es sich um das deutsche Volk handelt, was es nur in der Zeit des Nationalsozialismus gab, und das aktuell als Einwohner der BRD verwaltet wird. Dies ist rechtlich korrekt formuliert und bedeutet, dass die verwalteten BRD-Einwohner (noch Nazi’s) von den Deutschen nach dem Gesetz befreit werden. Bis dahin schützt das Grundgesetz die Deutschen nach dem Gesetz vor den Einwohnern der BRD (auch vor den Verwaltungen der BRD).
Das bedeutet, daß die Deutschen nach dem Gesetz nicht über eine neue Verfassung für alle Deutschen Einigung erzielen müssen, was auch vollkommen unrealistisch (unpraktikabel) wäre, sondern lediglich beschließen, wenigstens eine bestehende Verfassung, im Rechtsstand 1913, in Kraft zu setzen.
Von diesem Tage an ist der Besatzungsstatus völkerrechtlich beendet. Es braucht auch keinen Friedensvertrag mit den USA, weil mit Wirkung des Inkrafttreten einerVerfassung, im Rechtsstand 1913, der völkerrechtliche Rechtsstand von 1913 wieder hergestellt wird. Keiner der Bundesstaaten im Rechtsstand 1913 hat einen Krieg mit den USA geführt. Es ist mit sofortiger Wirkung Frieden nach Völkerrecht! Die BRD als Rechtskonstrukt der Verwaltung der Alliierten wird sofort aufhören zu existieren — die bestehenden Verwaltungen unterstehen den Deutschen nach dem Gesetz.
Die Schreiberlinge des Grundgesetzes haben uns die Befreiung sehr einfach gemacht. Nur müssen wir uns der deutschen Sprache wieder ermächtigen, damit wir auch erkennen, was geschrieben steht. Dazu muss man kein Jurist sein — denn in einem Gesetz gilt immer das geschriebene Wort in seiner offensichtlichen Bedeutung.
Praktische Umsetzung: Die Deutschen nach dem Gesetz müssen sich für diesen Akt der Befreiung nicht einmal großartig organisieren. Denn im Bürgerlichen Gesetzbuch, das auch aus der Zeit von 1913 stammt, wird im Vereinsrecht geregelt, wie viele Mitglieder ein Verein bei seiner Gründung haben muss. Das sind sieben Mitglieder. Sieben Menschen, die Deutsche nach dem Gesetz sein müssen, reichen aus, die Befreiung einzuleiten. Die Vereinssatzung ist die Verfassung des jeweiligen Bundesstaates im Rechtsstand 1913 (= in Kraft setzen). Mehr Organisation braucht es nicht! Egal wo die Deutschen nach dem Gesetz beginnen und egal wie viele solcher Vereine die Entscheidung, auch unabhängig voneinander treffen… wenn sie alle mindestens eine der bestehenden Verfassungen im Rechtsstand 1913 in Kraft setzen, ist der Akt vollzogen. Die inhaltlichen Anpassungen der Verfassung(en) an die Erfordernisse der heutigen Zeit kann später erfolgen. Im ersten Schritt geht es um die Befreiung, und dafür sind die Verfassungen im Rechtsstand 1913 unverändert in Kraft zu setzen.
Kopiert bei https://sprachwurzel.wordpress.com/2015/05/14/was-bedeutet-das-wort-deutsch/

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