Kaiserreich

Sind wir Kaiserreich, oder was?

Wir Menschen und Bürger, in der korrekten Abstammungsfolge unserer Vorfahren vor 1914, gehören und gehörten nicht und niemals zum Kaiserreich. Das Kaiserreich hatte kein eigenes Volk. Die Völker der 26 Bundesstaaten gehörten auch im Kaiserreich juristisch immer zu den Bundesstaaten. Somit hatten die Staatsbürger der Bundesstaaten auch weiterhin die Staatsangehörigkeit der 26 Bundesstaaten und nicht die Staatsangehörigkeit des Kaiserreiches, was im RuSTAG von 1913 besonders deutlich wird. Wäre das Kaiserreich der Staat, dann hätte der Kaiser auch eigene Staatsangehörigkeiten vergeben können, genau das aber war nicht der Fall, er mußte die Staatsangehörigkeiten in seinem RustaG beibehalten, er hatte also kein eigenes Staatsvolk!
Dieses Kaiserreich hatte auch kein eigenes Staatsgebiet. Die Gebiete und Ländereien der Bundesstaaten gehörten ebenfalls weiterhin den Bundesstaaten und wurden nicht an das Kaiserreich abgetreten.
Das Kaiserreich hatte auch keine eigene Staatsmacht. Die Regelung über die Truppen der Bundesstaaten in der Verordnungs- oder auch Verfassungsurkunde von 1871 zeigt eindeutig, wie viele Soldaten dem Kaiser, je nach der Einwohnerzahl der Bundesstaaten, zur Verfügung zu stellen waren. Das bedeutet, das der Kaiser selbst keine Truppen hatte, sondern auf die Bereitstellung von Soldaten durch die Bundesstaaten angewiesen war und zwar über eine besondere, vertragliche Regelung.
Nach der Leere von Jellinek trifft also die Definition eines Staates, nämlich die drei Säulen: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsmacht, nicht auf das Kaiserreich als eigenständiger Staat zu! Vielmehr war das Kaiserreich nur eine Überdachung der bestehenden eigenständigen 26 Bundesstaaten. Ist der Kaiser weg, ist auch das Dach weg, die Bundesstaaten aber nicht !
Das Kaiserreich war eine so genannte supranationale Organisation, wie heute z.B. die EU, ohne eigene Hoheitsrechte, organisiert als Verein und mit einem Vereinspräsidenten, dem Kaiser. Dieser Verein war also selbst kein Völkerrechtssubjekt nach der allgemein geltenden und anerkannten Definition eines Staatswesens.
Die Menschen in den Bundesstaaten haben keinerlei Anteil an diesem Kaiserreich, waren selbst nie ein unmittelbarer, juristischer Teil dieses Kaiserreiches und können es somit auch nicht wieder aufrichten. Sie können ihre Bundesstaaten wieder herstellen, die Gemeinden und alle den Bundesstaaten zugehörenden, sonstigen Bestandteile, aber niemals das Kaiserreich selbst.
Das Kaiserreich wieder aufrichten, daß kann nur der Kaiser, ein Reichsverweser, oder der Nachkomme mit entsprechendem Abstammungsnachweisen. Aber auch dann, wäre der neue Kaiser darauf angewiesen, daß die Bundesstaaten reorganisiert werden und die Staatsbürger der Bundesstaaten zustimmen, erneut unter diesem Kaiser organisiert sein zu wollen. Ansonsten wäre es wieder ein Kaiser ohne Volk, ohne Gebiet und ohne Staatsgewalt.
Wir Menschen und Bürger sind Staatsangehörige der 26 Bundesstaaten. Wir waren 1914 nichts anderes und sind auch 2016 immer noch in diesem rechtlichen Stand. Keine Macht konnte das bislang ändern. Das könnten nur wir, indem wir selbst auf diese alten Rechte verzichten. In unserer Abstammung liegen also unsere Rechte an den Gebieten , unserer Heimat!
Diese Klarstellung ist die einzig korrekte Erklärung und niemand ist in der Lage diese rechtlichen Tatsachen zu widerlegen. Wer glaubt es zu können, der möchte sich bitte melden.

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