Wer oder was sind Reichsbürger ?

Wer oder was sind eigentlich die Reichsbürger ?

…sind sie aus Frankreich, dem Kaiserreich oder Österreich?

Am 5. Februar 1934 löste Adolf Hitler die Staatsangehörigkeiten der Staaten des Bundes deutscher Völker (2.Reich) im Rahmen der Gleichschaltung in seiner Verordnung über die Deutsche Staatsangehörigkeit auf, in dem er verkündete:
Aufgrund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I S 75) wird verordnet:
1. Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Staaten fällt fort. 2. Es gibt nur noch eine Deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)
Damit wurde unseren Großeltern willkürlich aus politischen Gründen ihre Staatsangehörigkeit entzogen, und zu Reichsbürgern gemacht.

Bis dahin hatten die Deutschen Ihre Staatsangehörigkeit in einem der 26 souveränen Bundesstaaten des Staatenbundes Deutsches Kaiserreich nach dem RuStaG von 1913.

Da jedoch keine Besatzungsmacht oder deren Verwaltung Gesetze eines Staates ändern oder streichen kann, oder Staatsangehörigkeiten verändern, ist ab 1918 jedes ,,Gesetz'' ungültig.

Die Staatsangehörigkeiten in den 26 Bundesstaaten des Kaiserreiches (2. Reich) bestehen bis heute, und können nur durch einen legitimen Gesetzgeber geändert werden.

Da es bis heute keinen Friedensvertrag zum I Weltkrieg gibt (außer mit Russland) sind die Staaten des Staatenbundes Deutsches Reich (2. Reich) nicht handlungsfähig. Sie sind jedoch nie untergegangen oder völkerrechtswirksam außer Kraft gesetzt worden.

Die Reichsbürger können also nur die Deutschen sein, die ab 1933 in Deutschland (3.Reich) gelebt haben.

Die Alliierten haben mit dem 
1. Kontrollratsgesetz Nr. 1 und 2 Ausrottung der Nazigesetze vom 20. Sept. 1945 und 
2. Tribunal Gènèral de la Zone Francaise D'Occupation Rastatt 06.01.1947 mit Bindewirkung für alle Besatzungszonen 
sowie innerdeutsche Gerichte und Verwaltungsinstanzen sämtliche Gesetze der verfassungswidrigen und damit nicht legitimierten nationalsozialistischen Regierung von Adolf Hitler aus der Zeit 1934 bis 1945 für ungültig bzw. für aufgehoben und ungültig erklärt, auch das Staatsangehörigkeitsgesetz.
Im SHAEF Gesetz Nr. 1 Art. III (4) heißt es: Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechts nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten.
Und weiter geht es mit 
Kontrollratsgesetz Nr. 1 Art. III. "Wer irgendwelche durch dieses Gesetz aufgehobenen Gesetze anwendet oder anzuwenden versucht, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung aus."
Im 2. BMJBBG am 27.11.2007 wurde gemäß § 2 des Art. 4 das Besatzungsrecht wieder vollständig hergestellt womit der rechtliche Zustand von 1945 wieder hergestellt wurde. Dort heißt es:
Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages [vom 26. Mai 1952] fort.

Es gibt demnach keine deutsche Staatsangehörigkeit !

Nun ist es aber Unsitte der gleichgeschalteten Konzernmedien geworden, all jene als Reichsbürger zu betiteln, die bemerkt haben, das die BRD ein Firma und kein Staat ist. Besonders wenn sie auch noch unbequeme Fragen dazu stellen. Dann werden Begriffe wie Nazi, Neurechte, krude Persönlichkeiten, Braunesotheriker, bizarre Reichsbürger, Verschwörungstheoretiker, oder gefährliche Reichsbürger benutzt, um die Leute als Rechtsextreme abzustempeln und der Masse suspekt erscheinen zu lassen.
Der ist dann sozusagen mal in der Schublade ,,rechte Ecke'' gelandet, und somit immer wieder leicht Mundtot zu machen.

Merke:
Immer wenn ein Mensch als Reichsbürger bezeichnet wird, dann hat er den Finger in der Wunde unserer Peiniger und deren Marionetten, und möchte auf gewisse Dinge hinweisen, oder hinterfragen.

Nicht lamentieren - organisieren ! mach mit!








3 Kommentare:

  1. Gleich in der ersten Textpassage der Fehler den die meisten immer wieder machen, nicht richtig lesen! Es steht in der Verordnung vom 05.02.1934 folgendes:
    >> § 1. (1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort. <<
    Also ist hier nicht von Bundesstaaten die Rede, sondern von "deutschen Ländern".
    Das sind nicht die Heimatstaaten, das bezieht sich offensichtlich auf die Länder
    bzw. Verwaltungsgebiete der Weimarer Republik. Es ist zwar eine Vermutung, aber
    es wäre möglich, das damit die deutschen aus dem Griff des Versaillers Diktats geholt werden sollten.
    Jedenfalls sind die Heimatstaaten bis heute unberührt im Dornröschenschlaf.

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  2. @Frank, so was habe ich schon mal wo anders auch so gelesen.
    Könnte logisch klingen. Zu dem ja mit Neu Schwabenland auch noch was neues ev. hinzugekommen ist...

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